Der gemeinnützige Verband Wohneigentum, bundesweit der größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum, lehnt eine im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Elementarschaden-Pflichtversicherung ohne Opt-Out-Lösung ab. „Das wäre ein unzulässiger Eingriff in die individuelle Autonomie und käme einer Bevormundung von Wohneigentümern gleich“, kritisiert Verbandspräsident Peter Wegner.
Hausbesitzer müssten die Freiheit haben, je nach ihren individuellen Möglichkeiten zu entscheiden, welche finanziellen Verpflichtungen sie eingehen möchten und welche nicht. Peter Wegner: „Der Staat darf sich bei der Gefährdung unseres Gebäudebestands durch allgemein verursachte Klimawandelfolgen nicht aus der Verantwortung ziehen. Natürlich übernehmen Hausbesitzer auch selbst Verantwortung. Aber diese gewaltige Aufgabe kann nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden.“
Der Verband Wohneigentum plädiert dringend für die Opt-Out-Lösung: Versicherer werden verpflichtet, beim Abschluss einer Gebäudeversicherung den Baustein Elementarschadenversicherung allen Haushalten mit anzubieten, Eigentümer können ihn aber abwählen. Peter Wegner: „Eine Versicherung gegen Elementarschäden ist grundsätzlich zu empfehlen. Mit dem Opt-Out-Modell bleibt die Eigentümer-Autonomie gewahrt und es stellt sicher, dass auch Haushalte in Hochrisikogebieten Versicherungsschutz bekommen können.“
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt die im Koalitionsvertrag geplante Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung.
Seit langem setzt sich der Verband für eine Pflichtversicherung ein – ergänzt durch staatliche Präventionsmaßnahmen, etwa im Hochwasserschutz, und einen stärkeren Verbraucherschutz bei Versicherungsbedingungen. Positiv bewertet WiE daher auch, dass nach dem Koalitionsvertrag Planungsbehörden in den Ländern Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten übernehmen sollen. Dabei geht es um Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz erheblicher Risiken ausweisen.
Im Gegensatz zum Verband Wohneigentum sieht WiE die im Raum stehende Opt-Out-Lösung kritisch. „Eine Opt-Out-Regelung hilft Wohnungseigentümern nur dann, wenn ein Verzicht auf die Versicherung allstimmig beschlossen werden muss“, erklärt Dr. Sandra von Möller. „Ansonsten kann der Versicherungsschutz zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer durch die Mehrheit ausgehebelt werden, was im Schadensfall existenzbedrohend sein kann.“
Der Verband Wohneigentum spricht sich zudem für eine verbesserte Prävention durch alle beteiligten Akteure aus. Dabei gehe es zum einen um generelle Maßnahmen wie die verantwortungsbewusste Vergabe von Baugrundstücken oder die Ertüchtigung von Kanalsystemen, aber auch um die Einzelinitiative von Hausbesitzern, die ihre Immobilie mit Barriere-Systemen sichern oder ihr Grundstück entsiegeln.
Die Energiebilanz hat sich zu einem zentralen Preisfaktor bei Wohnimmobilien entwickelt. Während eine schlechte Energieeffizienzklasse zu spürbaren Preisminderungen führt, erzielen Objekte mit gutem Standard deutlich höhere Preise. In der Spitze kosten besonders effiziente Immobilien 23 Prozent mehr als vergleichbare Angebote mit mittlerem Energiestandard. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse von immowelt über den Einfluss der Energieeffizienzklasse auf den Angebotspreis von Häusern und Wohnungen, die im Jahr 2024 auf immowelt.de inseriert wurden.
Steckersolargeräte – auch als Balkonkraftwerke bekannt – ermöglichen es, ohne viel Aufwand Solarstrom für den Eigenverbrauch zu produzieren. Im ersten Quartal 2025 waren laut Statista rund 866.000 Balkonkraftwerke in Deutschland als in Betrieb gemeldet. Wohnungseigentümer haben seit dem vergangenen Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargerätes. Sie müssen allerdings vorher die Zustimmung der Miteigentümer in der Eigentümerversammlung einholen, da die Maßnahme in aller Regel Gemeinschaftseigentum betrifft. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, wie Eigentümer am besten vorgehen und was sie bei der Vorbereitung ihres Beschlussantrags beachten müssen, wenn sie ein solches Gerät installieren möchten.
Trotz steigender Kosten entscheiden sich viele Hauseigentümer weiterhin für Gasheizungen – allein in den vergangenen zwei Jahren wurden über 1,2 Mio. neue Anlagen installiert. Doch die Rahmenbedingungen verschlechtern sich rapide: Durch den steigenden CO2-Preis, zunehmende Netzentgelte und gesetzliche Einschränkungen wird das Heizen mit Gas in den kommenden Jahren deutlich teurer, zeigt eine aktuelle Kostenprognose der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online.
Neue Stadt, neue Wohnung, neue Chancen – ein Umzug bedeutet oft ein neues Kapitel im Leben. Das gilt besonders für den Auszug aus dem Elternhaus: In Deutschland ziehen junge Menschen im Schnitt mit 20,5 Jahren von daheim aus. Doch für einige ist die neu gewonnene Freiheit nicht von Dauer – mehr als jeder 6. kehrt später wieder zu den Eltern zurück. Das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag von immowelt zu den Umzugsgewohnheiten der Deutschen. Dabei offenbaren sich zum Teil große Unterschiede zwischen den Generationen und den Geschlechtern.
Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte besser zu schützen, sind im Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen und bietet für das Bauen im Bestand einen praxisnahen Leitfaden an.
Der Schutz des eigenen Zuhauses vor Einbruch und Diebstahl ist ein zentrales Anliegen von Immobilieneigentümern und Mietern. Nach Angaben des Immobilienverband Deutschland IVD erleichtert die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Immobilieneigentümern die Umsetzung baulicher Maßnahmen zum Einbruchschutz. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung genügt, um Maßnahmen wie sichere Eingangstüren oder Fenstergitter zu beschließen.
Die Mehrheit der privat Vermietenden (86 %) und Geschäftskunden, also gewerblich Vermietenden oder Verwaltenden (94 %), ist davon überzeugt, dass mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) die Einführung von Smart Metern in Deutschland beschleunigt und die Technologie einen großen Einfluss auf die Immobilienwirtschaft haben wird (57 % bzw. 83 %). Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Umfrage des Energiedienstleisters Techem.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2025 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den Beschluss der Länderkammer ausdrücklich und fordert eine rasche Umsetzung: „Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesländer der Mietpreisbremse die notwendige Rückendeckung geben, jetzt ist der Bundestag am Zug. Wir setzen darauf, dass der Gesetzesentwurf nach der Wahl im neuen Bundestag zügig verabschiedet wird“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Wie teuer ist eine energetische Komplettsanierung wirklich? Und lohnt sie sich finanziell? Eine neue Auswertung von realen Kostendaten der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt: Wer sein Einfamilienhaus energetisch modernisiert, muss zwar mit einer Investition von 108.000 Euro für die Komplettsanierung rechnen. Dank Fördermitteln und Heizkosteneinsparungen liegt die finanzielle Belastung über 20 Jahre bei lediglich 154 Euro pro Monat. In vielen Fällen können Eigentümer durch eine Sanierung langfristig Geld sparen.
Welche Regelungen und Pflichten für Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen und Einzelöfen gelten, erklärt nun ein neues Merkblatt. Erstellt hat es Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Grundsätzlich gilt: Fällt eine Etagenheizung aus, müssen der Gebäudeeigentümer oder die Wohnungseigentümer entscheiden, ob weiterhin dezentral oder künftig zentral geheizt wird. Bleibt es bei dezentralen Heizungen, kann für fünf Jahre übergangsweise eine fossil betriebene Etagenheizung eingebaut werden. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, verlängert sich die Frist auf insgesamt 13 Jahre.
Die Mietkostenbelastung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2023 weitgehend stabil geblieben. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Es gebe höhere Belastungen über 30 Prozent etwa für Alleinlebende nach einem Umzug in Ballungszentren wie Berlin und München. Dies seien jedoch Ausnahmen.
Differenzen zwischen Mietern und Vermietern landen immer wieder vor Gericht. Wie sich die Zahlen in den letzten Jahren entwickelt haben und worum es bei den Streitigkeiten geht, zeigt die Prozess-Statistik des Deutschen Mieterbundes (DMB).
84 Prozent der Deutschen befassen sich aktiv mit ihrem Energieverbrauch, sehen jedoch wenig Spielraum für weitere Einsparungen. Zwei Drittel wünschen sich mehr Transparenz hinsichtlich der Verbrauchsdaten.
Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen zum Teil steuerlich absetzen. Davon profitieren auch Immobilienbesitzer.
Zum Jahreswechsel werden verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) gibt einen Überblick, welche Änderungen für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften wichtig sind, wie diese einzuschätzen sind und welche Fristen im Jahr 2025 eingehalten werden müssen.
Deutschlandweit steigt die Nachfrage nach Eigentumswohnungen innerhalb eines Jahres um 63 Prozent. In den Metropolen nimmt die Kaufnachfrage um 78 Prozent zu. Welche Eigentumswohnungen in Deutschland und den acht Metropolen zurzeit am gefragtesten sind, zeigt eine aktuelle ImmoScout24-Auswertung.
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